3.5.2. Der Unfall am 10. Februar 2000 führte beim Rekurrenten zu keinem direkten Erwerbsausfall, da er damals noch ein Säugling war. Das schliesst jedoch nicht aus, dass er – ohne den Unfall – später Erwerbseinkommen erzielt hätte, welches er infolge des Unfalls nicht erzielen kann. Für die Steuerpflicht ist es jedoch weitgehend unerheblich, ob es sich bei der Leistung um einen Ersatz für Erwerbseinkommen handelt. Grundsätzlich ist die vorliegende Invaliditätsentschädigung nämlich als einmalige Zahlung für -8-