2.1.3. Die E._____ zahlte dem Rekurrenten am 15. Juli 2021 aufgrund einer Kran- ken- und Unfallversicherung eine Invaliditätsentschädigung (Invaliditätskapital) von CHF 300'000.00 aus. Die E._____ führt im Schreiben vom 7. August 2024 aus, dass sie diese Entschädigung gemäss den am Unfalltag (10. Februar 2000) geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB, Ausgabe 1991, Buchstabe F 6 ["Invaliditätskapital"]) ausbezahlt habe. Aufgrund der gewählten Leistungsstufe 2 sowie der vereinbarten -5-