2. 2.1. 2.1.1. Der Rekurrent, geboren am tt.mm. 1999, erlitt am 10. Februar 2000 einen Unfall, bei dem er sich durch einen Sturz auf den Hinterkopf ein epidurales Hämatom zuzog. Die heute bestehende geistige Behinderung ist ausschliesslich oder zumindest weit überwiegend Folge der kognitiven-kom- munikativen Störung, die auf den Unfall vom 10. Februar 2000 zurückzuführen ist (vgl. Ärztliche Stellungnahme vom 6. April 2021 zuhanden der E._____ von Dr. med. C._____, Facharzt für Chirurgie, Fähigkeitsausweis Manuelle Medizin).