4. Den Einspracheentscheid vom 20. September 2023 (Zustellung an die vormalige Vertreterin am 23. Oktober 2023) hat A._____ mit rechtzeitiger Beschwerde (recte: rechtzeitigem Rekurs) vom 15. November 2023 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Er stellt die folgenden Begehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 20.09.2023 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Die von der E._____ AG erhaltene Kapitalzahlung sei von den Bundes- und Kantonssteuern zu befreien. 3. Eventualiter sei die Kapitalzahlung um einen angemessenen steuerfreien Betrag von mindestens Fr. 103'740.-- zu reduzieren.