6. 6.1. Mit Einspracheentscheid vom 20. September 2023 wurde zudem die Aufrechnung für die Benutzung des Geschäftsfahrzeugs auf CHF 3'078.00 reduziert. Da vorliegend weder das Gemeindesteueramt Q._____ noch das KStA in diesem Punkt eine reformatio in peius beantragen, ist auf eine Prüfung desselben vorliegend zu verzichten 6.2. In teilweiser Gutheissung des Rekurses ist somit das steuerbare Einkommen von CHF 96'539.00 um CHF 3'685.00 (CHF 4'389.00 ./. CHF 704.00) auf CHF 92'854.00, gerundet CHF 92'800.00, herabzusetzen.