3. 3.1. 3.1.1. Der Rekurrent beantragt mit dem Rekurs zum einen, es seien für die Monate Februar bis April 2021 Fahrtkosten für 55 Tage à 57 km x CHF 0.70, insgesamt CHF 4'389.00 zum Abzug zuzulassen, da er erst ab 1. Mai 2021 einen Anspruch auf die Nutzung des Geschäftsfahrzeuges gehabt habe. -5- 3.1.2. Das Gemeindesteueramt Q._____ stellt in seiner Vernehmlassung den Antrag, den Rekurs in diesem Punkt gutzuheissen und die abzugsberechtigen Fahrtkosten zum Abzug zuzulassen. Das Kantonale Steueramt schliesst sich diesem Antrag an. Es liegen also diesbezüglich übereinstimmende Anträge vor.