3. Mit Entscheid vom 20. September 2023 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache bezüglich der Kosten des auswärtigen Wochenaufenthalts ab, reduzierte jedoch die Aufrechnung für die Benützung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg auf CHF 3'078.00. Insgesamt hiess sie die Einsprache teilweise gut, und reduzierte das steuerbare Einkommen auf CHF 96'500.00. 4. Den Einspracheentscheid vom 20. September 2023 (Zustellung am 23. Oktober 2023) hat A._____ mit Rekurs vom 16. November 2023 (Postaufgabe am 15. November 2023) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt sinngemäss die Anträge,