1. Mit Verfügung vom 21. März 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2021 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 104'700.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden unter anderem die Kosten des auswärtigen Wochenaufenthalts in der Höhe von CHF 8'980.00 gestrichen und die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg auf CHF 14'131.00 festgesetzt.