Die Rekurrenten hätten diese doppelte Besteuerung schon vor der Zustellung der korrekten Steuerveranlagung 2022 vom 3. August 2023 und unabhängig von einer allfälligen Auskunft des Steueramtes Q._____ über die Richtigkeit der Höhe der Steuerfaktoren der fraglichen Liegenschaft innerhalb der 30- tägigen Einsprachefrist feststellen und rügen können bzw. müssen, auch wenn es verständlich ist, dass es für die Rekurrenten "mehr als befremdend" wirkt, wenn sie für die Fehler der Verwaltung belangt werden und ihnen Unachtsamkeit vorgehalten wird (vgl. Rekurs, S. 2).