des Kantons Bern, vom 30. Juni 2020, gültig ab Steuerjahr 2020 [Allgemeine Neubewertung 2020]) und anderseits mit einem "Original Steuerwert (aus Schätzung): [CHF] 138'150" und einem "Mietwert Zweitwohnungen [CHF] 6'330". Die Rekurrenten hätten diese doppelte Besteuerung schon vor der Zustellung der korrekten Steuerveranlagung 2022 vom 3. August 2023 und unabhängig von einer allfälligen Auskunft des Steueramtes Q.__