Der Fehler wurde erst mit der Steuerveranlagung 2022 augenfällig, als der Eigenmietwert wieder auf dem ursprünglich tieferen Niveau eingesetzt wurde. Die Einsprache konnte also nicht früher erfolgen, da wir bis zu diesem Zeitpunkt – gestützt auf die Aussagen Ihrer Sachbearbeiterin – von korrekten Werten ausgehen mussten."