"Die Einsprache gegen die Steuerveranlagung 2021 konnte nicht rechtzeitig eingereicht werden. Auf unsere Anfrage im August 2022 wurde durch eine Sachbearbeiterin des Steueramts erklärt, dass der hohe Eigenmietwert für die Zweitwohnung in R._____ korrekt sei. Aufgrund dieser expliziten Aussage mussten wir davon ausgehen, dass eine Einsprache erfolglos geblieben wäre und verzichteten auf dieses Rechtsmittel.