5. Den Einspracheentscheid vom 28. September 2023 (Zustellung am 19. Oktober 2023) haben A._____ und B._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 6. November 2023 (Postaufgabe am 7. November 2023) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie beantragen sinngemäss, es sei der Einspracheentscheid aufzuheben und die Steuerkommission Q._____ anzuweisen, auf die verspätete Einsprache einzutreten. Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -3- 6. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.