3. Mit Schreiben vom 29. August 2023 teilte das Steueramt der Q._____ A._____ und B._____ mit, dass die Einsprache verspätet erfolgt sei und forderte sie auf, innert 20 Tagen einen allfälligen Hinderungsgrund schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist könne auf die Einsprache nicht mehr eingetreten werden. A._____ und B._____ nahmen dazu mit Schreiben vom 4. September 2023 Stellung. 4. Mit Entscheid vom 28. September 2023 ist die Steuerkommission Q._____ auf die Einsprache infolge Verspätung und eines fehlenden Hinderungsgrundes nicht eingetreten.