2.3.2. Aus den Vorbringen der Rekurrenten geht hervor, dass diese das Gemeindesteueramt und die Steuerkommission als verschiedene Instanzen wahrnehmen. Richtig ist, dass das Gemeindesteueramt und die Steuerkommission verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Aufgaben sind. Jedoch trifft nicht zu, dass das Gemeindesteueramt die Veranlagungen vornimmt und die Steuerkommission (nur) über Einsprachen entscheidet. Stattdessen ist die Steuerkommission gemäss den vorgenannten Gesetzesbestimmungen sowohl für die Veranlagung als auch für den Einspracheentscheid zuständig.