4.2. 4.2.1. Mit Schreiben vom 30. Oktober 2021 (richtig: 30. Oktober 2023) haben A._____ und B._____ beim Gemeindesteueramt Q._____ zudem "Einsprache" (richtig: Rekurs) gegen die Veranlagungsverfügung vom 17. Oktober 2023 (Veranlagung nach Einspracheentscheid) erhoben. Sie beantragen den Verzicht auf die Aufrechnung von CHF 5'000.00. 4.2.2. Dieses Schreiben vom 30. Oktober 2023 hat das Gemeindesteueramt Q._____ zuständigkeitshalber an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergeleitet. 5. Das Gemeindesteueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A._____ und B._____ haben eine Replik erstattet.