" 1. Würdigung der rechtsmissbräuchlichen Intransparenz im Kontext gleichzeitigen Wirkens im Steueramt und in der Steuerkommission 2. Beschwerde bezüglich Erhöhung des steuerbaren Einkommens unter dem Titel 'mangelhafte Buchhaltung und Unsicherheitsrisiko' sei gutzuheissen 3. Kosten des Beschwerde- und des Rekursverfahrens seien der Rekursgegnerin aufzuerlegen" Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -3-