2. Gegen die Verfügung vom 18. Oktober 2022 erhoben A._____ und B._____ mit Schreiben vom 16. November 2021 (richtig: 16. November 2022) Einsprache. Sie stellten den Antrag, es sei auf die Aufrechnung von CHF 10'000.00 zu verzichten. 3. Mit Entscheid vom 11. September 2023 hiess die Steuerkommission Q._____ die Einsprache teilweise gut. Sie reduzierte die Aufrechnung von CHF 10'000.00 auf CHF 5'000.00 und berücksichtigte im Einspracheverfahren nachgemeldete Einkünfte von CHF 2'500.00 aus der in Q._____ ausgeübten selbständigen Erwerbstätigkeit von A._____. Damit sank das satzbestimmende Einkommen auf CHF 57'700.00, während das steuerbare Einkommen auf CHF 45'900.00 festgelegt wurde.