5.2.2. Gemäss der dargelegten Rechtsprechung und Praxis sind im Pensionstarif bzw. in der Grundtaxe von CHF 45'625.00 (E. 2.2.) zum einen Lebenshaltungskosten von CHF 18'250.00 (40 % von CHF 45'625.00) und zum anderen behinderungsbedingte Kosten von CHF 27'375.00 (CHF 45'625.00 ./. CHF 18'250.00) enthalten. Bei der Basispauschale von CHF 13'870.00 (abzüglich Rückvergütung von CHF 228.00) sowie der von der Rekurrentin getragenen Pflegekosten von CHF 7'000.90 (CHF 2'400.90 + CHF 4'600.00) handelt es sich wohl ebenfalls um behinderungsbedingte Kosten (vgl. E. 2.2., E. 5.1.1. und E. 5.2.1.). Mangels rechtlicher Relevanz für den vorliegenden Fall kann dies jedoch offenbleiben (E. 6.).