5. Die Steuerkommission Q._____ beantragt die Abweisung des Rekurses; das Kantonale Steueramt dessen Gutheissung. 6. A._____ liess keine Replik erstatten. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2022. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).