4. Den Einspracheentscheid vom 28. September 2023 (Versand am 17. Oktober 2023) liess A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 26. Oktober 2023 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen (der beim Steueramt der Q._____ eingereichte Rekurs gilt als fristwahrend und wurde zuständigkeitshalber ans Spezialverwaltungsgericht überwiesen). Sie stellt sinngemäss den Antrag, - dass behinderungsbedingte Kosten von CHF 48'017.00 zum Abzug zuzulassen seien. Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.