1. Mit Verfügung vom 22. Mai 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2022 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 9'500.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden die geltend gemachten behinderungsbedingten Kosten von CHF 48'017.00 nicht zum Abzug zugelassen. 2. Gegen die Verfügung vom 22. Mai 2023 liess A._____ mit Schreiben vom 30. Mai 2023 Einsprache erheben und sinngemäss beantragen, - dass behinderungsbedingte Kosten von CHF 48'017.00 zum Abzug zuzulassen seien. 3. Mit Entscheid vom 28. September 2023 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.