4.7. Selbst wenn der Vergleich vom 26. / 31. August 2021 (E. 2.3.) rechtlich nicht als Forderungsverzicht der Konkursmasse der C._____ AG in Liquidation von CHF 267'200.00 zu qualifizieren wäre, würde dies nichts daran ändern, dass eine Darlehensschuld des Rekurrenten von CHF 267'200.00 in der Steuerperiode 2021 unterging (E. 3.3.). Einzig von Relevanz ist, dass in der Steuerperiode 2021 ein steuerbarer Reinvermögenszugang stattgefunden hat. Durch die Verminderung der Darlehensschuld um CHF 267'200.00 wurde der Rekurrent in der Höhe desselben Betrags bereichert. Diese Verbesserung der finanziellen Situation ist im Rahmen der Besteuerung zu berücksichtigen.