4.2. 4.2.1. § 25 Abs. 1 StG und Art. 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 (StHG; gleichlautend auch Art. 16 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 [DBG]) bringen im Bereich der Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen das Konzept der Reinvermögenszugangstheorie zum Ausdruck. Danach unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte der Einkommenssteuer. Von der generellen Einkommenssteuerpflicht ausgenommen sind die in § 33 StG (Art. 7 Abs. 4 StHG; Art. 24 DBG) abschliessend aufgezählten Fälle (VGE vom 5. November 2024 [WBE.2023.117];