Das Verhalten der Rekurrenten bzw. deren entsprechende Behauptung erweist sich als missbräuchlich. Angesichts dessen steht fest, dass vor dem Vergleich vom 26. / 31. August 2021 (E. 2.3.) eine Darlehensschuld des Rekurrenten gegenüber der C._____ AG von CHF 317'200.00 bestand, und dass der Vergleich in Höhe von CHF 267'200.00 einen Forderungsverzicht der Konkursmasse der C._____ AG in Liquidation darstellt.