2.4. Die Vorinstanz hat bei den Rekurrenten einen Forderungsverzicht der C._____ AG von CHF 267'200.00 (CHF 317'200.00 ./. CHF 50'000.00) als Einkommen aufgerechnet. 2.5. Die Rekurrenten beantragen, dass die Aufrechnung des Forderungsverzichts als Einkommen auf maximal CHF 88'000.00 zu begrenzen sei.