2. 2.1. Am 13. Dezember 2016 fand betreffend die Steuerperiode 2015 eine Besprechung zwischen dem Rekurrenten und der Abteilung Steuern der Gemeinde Q._____ statt. Dabei reichte der Rekurrent zum einen den schriftlichen Darlehensvertrag vom 6. Januar 2005 zwischen der C._____ AG als Gläubigerin und ihm als Schuldner über CHF 225'000.00 und zum anderen eine von ihm unterzeichnete Aufstellung seiner Darlehensschuld gegenüber der C._____ AG der Jahre 2004 bis 2015, jeweils per 31. Dezember, ein. Per 31. Dezember 2015 belief sich diese Darlehensschuld gemäss genannter Aufstellung auf CHF 317'200.00.