2. Die Aufrechnung des Forderungsverzichtes sei auf maximal CHF 88'000 zu begrenzen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Q._____ sowie das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. -3- 6. A._____ hat eine Replik erstattet. 7. Das Spezialverwaltungsgericht hat vom Gemeindesteueramt Q._____ unter anderem Auszüge aus den Steuererklärungen 2015 bis 2020 von A._____ und B._____ eingeholt. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: