Praxisgemäss werden Urteile des Spezialverwaltungsgerichtes statt direkt dem Gemeinderat dem Gemeindesteueramt zugestellt. Mit der Zustellung des Urteils an ein Gemeindesteueramt, welches den Gemeinderat regelmässig in Steuerangelegenheiten vertritt, erhält auch das oberste Exekutivorgan der Gemeinde als Aufsichtsgremium über die Verwaltung und den Finanzhaushalt Zugang zu den Urteilen des Spezialverwaltungsgerichtes. Der Antrag auf Zustellung des vorliegenden Urteils an den [...] Q._____ ist daher abzuweisen.