4. 4.1. Mit Rekurs hält der Rekurrent an den im Einspracheverfahren vorgebrachten Ausführungen fest. Zudem machte er geltend, dass der im Einspracheverfahren zugelassene Abzug der Kosten für das Regeneriersalz (Geschirrspülmaschine) als Liegenschaftsunterhalt erneut im Rekursverfahren zuzulassen sei. Weiter sei das Urteil des Spezialverwaltungsgerichtes im vorliegenden Verfahren an den [...] Q._____ zuzustellen. So solle der [...] Q._____ einen Einblick in die Arbeitsweise des Gemeindesteueramtes Q._____ erhalten. Aufgrund der Arbeitsabwicklung in Bezug auf seine Steuererklärung sei der "streitsüchtige" Leiter des Gemeindesteueramtes Q.__