ten. Weshalb der Tonerverbrauch um einiges höher als das angeblich verbrauchte Papier sein solle, sei nicht nachvollziehbar. Die EDV-Dienstleis- tungen seien für einen Computer benötigt worden, der zwar geschäftsmässig begründet sei, aber nicht ausschliesslich für die selbständige Nebenerwerbstätigkeit genutzt werde. Somit sei auch hier ein angemessener Privatanteil zu berücksichtigen. Insgesamt werde daher an der Aufrechnung eines Privatanteils an den Aufwendungen von 50 % festgehalten.