3.5. Im Einspracheentscheid führte die Vorinstanz aus, bei einem totalen Verbrauch von 9'000 Blatt Papier benötige der Rekurrent für jeden seiner vier bzw. fünf Kunden durchschnittlich 1'800 Blatt Papier. In der Annahme, dass eine Steuererklärung inklusive Belege 40 bis 60 Seiten umfasse, ergebe dies für alle Kunden insgesamt einen Verbrauch von etwa 300 Blatt Papier (einseitig bedruckt). Unter Berücksichtigung, dass den Kunden jeweils eine Kopie der Steuererklärung ausgehändigt werde, ergebe sich ein Verbrauch von total 600 Blatt Papier. Die geltend gemachten 9'000 Blatt Papier stünden dazu in keinem Verhältnis.