3.3. Der Rekurrent brachte in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2023 vor, dass die Steuerämter keine Originalbelege mehr akzeptieren würden. Deshalb müsse er für die Steuererklärungen seiner Kunde jeweils alle Belege in Kopie einreichen. Dies habe dazu geführt, dass der Verbrauch von Kopierpapier und Tonertinte stark gestiegen sei. Weiter führte er sinngemäss aus, dass die gleichen Aufwendungen im Steuerjahr 2017 nach dem Urteil des Spezialverwaltungsgerichtes vom 24. September 2020 akzeptiert worden seien. Die Missachtung dieses Urteils und der gestützt darauf erlassenen Veranlagung sei willkürlich.