2. 2.1. Der pensionierte Rekurrent füllte im Jahr 2020 in selbständiger Nebenerwerbstätigkeit Steuererklärungen für Drittpersonen aus und führte Beratungen durch (vgl. Steuererklärung 2020). In seiner Steuererklärung deklarierte der Rekurrent aus dieser Tätigkeit generierte Einnahmen von CHF 4'190.00 als übrige Einkünfte. Als Aufwand machte der Rekurrent Kosten für (Kopier)Papier von CHF 170.10, Kosten für Toner (Drucker/Kopierer) von CHF 1'225.00 sowie Kosten für EDV- Dienstleistungen von CHF 896.05 (Total Ausgaben: CHF 2'291.15) geltend.