Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 7. Mit Eingabe vom 23. Dezember 2023 hat A._____ weitere Unterlagen eingereicht. 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Gemeindesteueramt Q._____ weitere Abklärungen vorgenommen und insbesondere die Steuerakten 2019 beigezogen. 9. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten des Verfahrens 3-RV.2020.14 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2017 in Sachen A._____ beigezogen. -6- Das Gericht zieht in Erwägung: