den zugelassenen Abzug von 40 % Fr. 700.— um 60 % Fr. 300.— auf total 100 % Fr. 1'000.— zu erhöhen. (…) 4.2) Antrag Der Abzug des Regenerier-Salzes sei in Zukunft ohne Einsprache sofort zuzulassen. Dieser Vorgang beweist, dass der Chef des Steueramtes Q._____ nicht mehr in der Lage ist, die Schnittstelle zwischen den Vorschriften gemäss Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24.09.2020 Steuerveranlagung 2017 und der Vornahme der entsprechenden Korrekturen in der Steuererklärung 2020 nicht mehr sinngemäss wahrneh- -4-