3. Mit Entscheid vom 28. September 2023 hiess die Steuerkommission Q._____ die Einsprache teilweise gut. Das steuerbare und satzbestimmende Einkommen wurde von CHF 70'997.00 um CHF 46.00 (Auslagen Regeneriersalz) auf CHF 70'951.00 reduziert. In Bezug auf die Aufrechnung eines Privatanteils an den Aufwendungen und in Bezug auf die Abschreibungen für Computer und Zubehör wurde die Einsprache abgewiesen. Auf den Antrag betreffend der Abwicklung der Einsprache durch den [...] wurde nicht eingetreten.