2.2. Mit Schreiben vom 15. Februar 2023 machte der Rekurrent zusätzlich die Erhöhung der Abschreibung für Computer und Zubehör von CHF 400.00 auf CHF 1'000.00 geltend. Weiter beantragte er, "der [...] habe in die Abwicklung der Einsprache einzugreifen".