1. Mit Verfügung vom 23. November 2022 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2020 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 70'900.00 und zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von CHF 516'000.00 veranlagt. Der Veranlagung liegen diverse Abweichungen von der Selbstdeklaration zu Grunde. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 23. November 2022 erhob A._____ mit Schreiben vom 6. Dezember 2022 Einsprache. Er beantragte, auf die Aufrechnung des Privatanteils Aufwendungen von CHF 1'145.00 sei zu verzichten sowie die Auslagen für Regeneriersalz für den Geschirrspüler seien als Liegenschaftsunterhaltskosten zu anerkennen.