4.3.5. Die Pensionskassen G._____ und H._____ teilten dem Rekurrenten mit Schreiben vom 11. Dezember 2020 mit, dass sie im Besitz des retournierten "Optionsformular(s) bei Pensionierung" seien, und dass er unter anderem einen Teil-Kapitalbezug aus dem Sparplan der Pensionskasse G._____ von CHF 38'232.80 (CHF 187'000.00 würden zurückgehalten) sowie einen Kapitalbezug aus dem Altersplan der Pensionskasse H._____ von CHF 527'796.48 gewählt habe. Aufgrund der richterlichen Verfügung des Bezirksgerichts R._____ vom 24. Oktober 2019 würden CHF 187'000.00 zurückgehalten. Dies erfolge mittels Rückbehalt der genannten Summe aus dem Sparplan der Pensionskasse G._____.