Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission R._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A._____ hat eine Replik erstattet. 7. Das Spezialverwaltungsgericht hat über A._____ durch die Pensionskassen G._____ und H._____ Fragen beantworten und -3- Reglemente der Pensionskasse G._____ sowie der Pensionskasse H._____ einholen lassen. A._____ hat von der ihm eingeräumten Möglichkeit, sich dazu zu äussern, keinen Gebrauch gemacht. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: