1. Mit Verfügung vom 24. Januar 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission R._____ für das Jahr 2020 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 338'500.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 341'100.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 2'510'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 2'630'000.00) veranlagt. Dabei wurde in Abweichung zur Selbstdeklaration ein Guthaben gegenüber der Pensionskasse G._____ von CHF 84'987.00 beim Vermögen aufgerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 24. Januar 2023 erhob A._____ mit Schreiben vom 24. Februar 2023 Einsprache und beantragte,