5. In teilweiser Gutheissung des Rekurses ist das satzbestimmende Vermögen gemäss Veranlagungsverfügung vom 24. Januar 2023 und Einspracheentscheid vom 30. August 2023 von CHF 2'444'221.00 um CHF 84'987.00 auf CHF 2'359'234.00 herabzusetzen. Das Einkommen erfährt keine Änderung. Die Vornahme einer neuen Steuerausscheidung ist Sache der Vorinstanz. 6. 6.1. Bei diesem Verfahrensausgang obsiegt der Rekurrent zu rund 15 %. Er hat daher 85 % der Kosten des Rekursverfahrens zu tragen (§ 189 Abs. 2 StG). - 12 -