für die Auszahlung der Kapitalleistungen von CHF 38'232.80 und CHF 527'796.48 am 22. Dezember 2020 die Rechtskraft des obergerichtlichen Entscheids vom 4. Mai 2021 nicht abwarten. Die verzögerte Auszahlung war darauf zurückzuführen, dass der Rekurrent das "Optionsformular bei Pensionierung" erst im Dezember 2020 einreichte. Betreffend die übrigen Kapitalleistungen von CHF 38'232.80 und CHF