und C._____ überwiesen E._____ einen Freizügigkeitsbetrag von CHF 146'531.35 (CHF 102'013.00 zuzüglich Zinsen von CHF 44'518.35), wobei die Zinsen nicht vom Freizügigkeitsguthaben des Rekurrenten abgezogen, sondern durch die Vorsorgestiftung finanziert wurden.