2019, dass in Ergänzung des Scheidungsurteils des Amtsgerichts R._____ (Deutschland) vom tt.mm. 2008 die während der Ehe angehäuften beruflichen Vorsorgeguthaben hälftig zu teilen seien, und dass die Pensionskassen B._____ und C._____ nach Rechtskraft anzuweisen seien, vom Freizügigkeitsguthaben des Rekurrenten CHF 157'328.50 nebst Zins auf das Freizügigkeitskonto von E._____ zu überweisen. -9-