Pensionskasse bestanden; er habe nicht über diese verfügen können. 4.2.2. Nachfolgend ist zu prüfen, ob entgegen den Ausführungen unter E. 4.1.1. der feste Rechtsanspruch des Rekurrenten auf Kapitalleistungen aufgrund eines hängigen Gerichtsverfahrens betreffend Vorsorgeausgleich erst nach dem 1. April 2019 entstand. 4.3. 4.3.1. Mit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts R._____ (Deutschland) vom tt.mm. 2008 wurde die Ehe zwischen dem Rekurrenten und E._____ (heute und nachfolgend: E._____) geschieden.