4. 4.1. 4.1.1. Das Arbeitsverhältnis des Rekurrenten mit der H._____ endete am 31. März 2019. Hinsichtlich dieser Tätigkeit liess sich der Rekurrent auf den 1. April 2019 vorzeitig pensionieren. Aufgrund der vorgenannten Rechtsprechung (E. 3.3.2.) sowie der gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben (Art. 13 Abs. 2 BVG [in der im Jahr 2019 geltenden Version] in Verbindung mit Art. 10 Abs. 1 des Reglements der Pensionskasse B._____ 2017 und Art. 10 Abs. 1 des Reglements der Pensionskasse C._____ 2018) wurde der Vorsorgeanspruch des Rekurrenten und damit der Anspruch auf Alterskapitalleistungen gegenüber den Pensionskassen B._____ und C._____