1. Mit Verfügung vom 24. Januar 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2019 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 258'000.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 260'500.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 2'325'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 2'444'000.00) veranlagt. Dabei wurden in Abweichung zur Selbstdeklaration Guthaben gegenüber der Pensionskasse B._____ von CHF 38'232.00 und CHF 84'987.00 sowie der Pensionskasse C._____ von CHF 527'796.00 beim Vermögen aufgerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 24. Januar 2023 erhob A._____ mit Schreiben vom 23. Februar 2023 Einsprache und beantragte,