Zu den Zielen der Revision 2006 gehörte auch die Vermeidung der Doppelbelastung bei wirtschaftlicher Handänderung. § 110a StG wurde auf Antrag des Regierungsrates (Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat vom 30. November 2005) in die Revisionsvorlage aufgenommen. In der Botschaft, S. 35, wird ausgeführt: 'Da der Kanton Aargau in konstanter Praxis keine steuerfreien Aufwertungen auf der Ebene der Gesellschaft zulässt, mit welchen die bei der wirtschaftlichen Handänderung mit der Grundstückgewinnsteuer belegte Steuersubstanz kompensiert werden könnte, ist die Doppelbelastung auf anderem Wege zu verhindern.